Service VDMA fordert einheitliche Quarantäneregeln
Die Quarantänemaßnahmen bei Ein- und Rückreisen nach Deutschland variieren von Bundesland zu Bundesland. Damit wird die reibungslose Produktion in Europa gefährdet. Schließlich müssen Servicetechniker innerhalb der EU reisefähig sein, um Maschinen am Laufen zu halten. Der VDMA fordert deshalb eine überall gültige Fünf-Tage-Regelung.
Anbieter zum Thema

Shutdown bedeutet nicht, dass europaweit die "Räder" stillstehen würden. Natürlich wird produziert, wenn es die Hygieneregeln erlauben Und wenn die Produktion läuft, bleiben Störungen an Maschinen und Anlagen nicht aus - oder es müssen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, um solche Störungen zu verhindern.
Vieles kann mit Vor-Ort-Personal unter Anleitung externer Techniker, die sich per Videokonferenz remote zuschalten, erledigt werden. Noch eleganter und produktiver ist die Nutzung von Augmented Reality. Doch nicht jede Störung lässt auf diese Weise beseitigen. Will heißen: Ein Servicetechniker des Herstellers muss sich auf den Weg zum Anlagenbetreiber machen. Doch das ist in Corona-Zeiten leichter gesagt als getan.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1698400/1698479/original.jpg)
Remote-Arbeit
Störungsbehebung mit Augmented-Reality-Unterstützung
Deshalb weist der Maschinenbauverband VDMA darauf hin, wie dringlich einheitliche Regeln für eine Befreiung von der Corona-Quarantäne innerhalb Deutschlands sind. Denn die gibt es leider nicht.
Ein Flickenteppich wie zu Zeiten der Kleinstaaterei
Angemessen wäre nach Ansicht des Verbandes eine überall gültige Fünf-Tage-Regelung. „Monteure und andere Servicekräfte müssen sich frei ins europäische Ausland bewegen können. Nur so kann die eine reibungslose Produktion grenzüberschreitend sichergestellt werden“, betont Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft. „Der aktuelle Flickenteppich an Formulierungen und individuelle Varianten in den einzelnen Bundesländern bedeutet dagegen einen Rückfall in die Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts“, beklagt Ackermann.
Seit dem 10. April 2020 gilt in Deutschland grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende und Rückkehrer aus dem Ausland. Obwohl sich Bund und Länder im Vorfeld auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt hatten, ist bei der Umsetzung der Regelungen ein unübersichtlicher Flickenteppich entstanden.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1696300/1696319/original.jpg)
Werkzeug- und Formenbau
Das Fernwartungsmodul kommt im Koffer
So gelten je nach Bundesland beispielsweise Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Rückreisende nach einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden oder 72 Stunden oder fünf Tagen. Ähnlich verhält es sich mit den Ausnahmefristen für Einreisende. Zwar gelten Ausnahmeregelungen bei Kurzaufenthalten oder bei Reisen aus „triftigem“ Grund (darunter fiele auch ein Serviceeinsatz), aber auch diese variieren in den Details von Bundesland zu Bundesland erheblich.
NRW weist einmal mehr den Weg
„Einheitliche Fristen für die Befreiung von der häuslichen Quarantäne wären schon ein wichtiger Schritt. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Fünf-Tage-Regelung den richtigen Weg beschritten. Damit ist ein großer Teil der notwendigen Reisen ins europäische Ausland abgedeckt,“ sagt Ackermann. Zudem sollte klargestellt werden, dass Montage und Wartung grundsätzlich als „triftiger“ Reisegrund anerkannt werden. Damit würden sich Unternehmen leichter zurechtfinden als mit den aktuellen abstrakten Formulierungen.
„Außerdem sollte eine Befreiung von der häuslichen Quarantäne bei einem negativen Corona-Test automatisch erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Fall nicht bundeseinheitlich als Ausnahme geregelt ist“, bemängelt Ackermann.
(ID:46530035)