Noch immer gibt es bei der Mobilfunkabdeckung sogenannte graue Flecken in Deutschland. Eine Kooperation soll dieses Problem nun aktiv angehen.
Laut einem Bericht der Bundesnetzagentur war 2021 auf 7,2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik nur eins der drei deutschen Mobilfunknetze im 4G-Standard zu empfangen.
(Bild: Zarathustra - stock.adobe.com)
Die Telekom und O2 haben gemeinsam damit begonnen, Funklöcher auf dem Land zu schließen. Laut einer Mitteilung verschaffen die beiden Unternehmen sich dafür gegenseitigen Zugang zu jeweils 200 Mobilfunkstandorten. Bis Jahresende wollen sich beide Netzbetreiber wechselseitig Zugang zu jeweils bis zu 700 Standorten gewähren.
Der Vorteil der Kooperation sei, dass keine zweite separate Funktechnik oder zusätzliche Antennen an einem Funkmast installiert werden müssen. Gerade in gering besiedelten beziehungsweise frequentierten Gebieten sei es für die Betreiber unwirtschaftlich, separate Infrastrukturen zu errichten und mit eigener Netztechnik zu betreiben. Gleichzeitig schone dieser Ansatz im Bau und Betrieb Ressourcen.
Auch mit Vodafone hat die Telekom bereits im Frühjahr 2021 eine Ausbaukooperation vertraglich vereinbart. 2.600 graue Flecken wurden dabei laut eigenen Angaben geschlossen.
(ID:48608124)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.