Patentrecht Stehen die „Smart-Factory-Wars“ kurz bevor?
Industrie 4.0, Robotik und Digitalisierung sind nur einige der Begriffe, die für das stehen, was bereits seit einiger Zeit in sämtlichen Bereichen des Lebens und Arbeitens das beherrschende Thema ist: die allumfassende Vernetzung. Doch wie sieht es eigentlich mit den Patentrechten aus?
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Im Privaten betrifft die Vernetzung vor allem Smartphones und Tablets sowie immer mehr auch das sogenannte Smart Home und natürlich das autonome Fahren. In der Industrie sind es vor allem der Anlagenbau, die industrielle Fertigung und Logistik, die immer stärker automatisiert und miteinander vernetzt werden (Smart Factory). Zu diesem Zweck tätigen Unternehmen teils erhebliche Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren sowie die Digitalisierung interner Abläufe. In rechtlicher Hinsicht standen vor allem Fragen des Datenschutzes, des Eigentums an Daten und der Produkthaftung im Vordergrund.
In patentrechtlicher Hinsicht ist die Industrie bisher, anders als bei den Konsumgütern als „Smartphone-Wars“ bekannt gewordenen Patentstreitigkeiten, weitestgehend verschont geblieben. Dies wird sich ändern. Je weiter die digitale Entwicklung voranschreitet, desto mehr werden Patente aus dem digitalen Bereich eine Rolle spielen, sodass es einen essentiellen Unterschied machen wird, ob sich Unternehmen bereits vorher mit den spezifischen rechtlichen Fragestellungen befassen oder aber erst, wenn die Abmahnung schon auf dem Tisch liegt.
Hoher Grad an Standardisierung
Der Einsatz von standardisierter Technologie ist in der digitalen Industrie existentiell, denn die Vernetzung in Fertigung, Einkauf und Logistik erfordert dies zwingend. Patente, die solche Kommunikationsstandards beschreiben (sog. „standardessentielle Patente“, kurz „SEP“), werden bei Verwirklichung des Standards grundsätzlich immer benutzt.
Die technologische Standardisierung im Digitalisierungsbereich führt patentrechtlich allerdings zu einigen wesentlichen Unterschieden gegenüber Streitigkeiten auf Basis „analoger Technologien“. Maßgebliche Technologien sind Gegenstand einer riesigen Anzahl von Patenten (allein 2015 wurden laut Statistik des Europäischen Patentamtes 25.203 Patentanmeldungen mit Bezug zur digitalen Kommunikation und Computertechnologie eingereicht), mit steigender Tendenz (+6% gegenüber 2014).
Dies liegt vor allem daran, dass die einzelnen Erfindungen deutlich weniger echten Produktbezug aufweisen. Sie betreffen vielmehr häufig nur noch einzelne Schritte, beispielsweise aus dem Bereich der Datenübertragung, die darüber hinaus aber von mehreren Hundert Patenten beschrieben und geschützt wird. Für die einzelne Erfindung selbst spielt es hingegen häufig gar keine Rolle, mit welchem Gerät, welcher Anlage oder welcher Maschine die Datenübertragung vorgenommen wird. Jedes vernetzungstaugliche Gerät wird aber regelmäßig alle Patente nutzen müssen, deren Lehre für den jeweiligen Kommunikationsstandard essentiell ist, denn nur so kann im jeweiligen Netz kommuniziert werden.
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