Recht Sprachaufnahmen von Alexa erstmals als Beweismittel verwendet
Alexa überführt einen Täter – mittels Sprachaufnahmen konnte ein Täter identifiziert und überführt werden. Aber ab wann darf man Sprachaufnahmen gerichtlich verwenden?
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Sprachaufnahmen von Sprachassistenten dürfen als digitales Beweismittel verwendet werden – erstmals wurde in Deutschland eine Aufnahme von Alexa, dem Sprachassistenten von Amazon, in einem Ermittlungsverfahren um einen Tötungsdelikt genutzt. Ein Gericht in Regensburg hat zwei Sprachaufnahmen von Alexa aus der Tatnacht verwendet, um die Stimme des Täters zu identifizieren und den Täter so zu überführen. Davon berichtet die Gesellschaft für Informatik (GI), eine Informatikfachvertretung.
Wann dürfen Sprachaufnahmen gerichtlich verwendet werden?
Die Verwendung solcher digitalen Beweismittel wirft die Frage auf, auf welcher Rechtsgrundlage die Justiz auf Daten aus Smart-Home-Geräten zurückgreifen darf. Die GI klärt – mit Hilfe von Trendtec – auf:
Digitale Medien dürfen in Strafprozessen unter Verwendung des §86 StPO genutzt werden. In diesen Paragraph fällt unter anderem die Einsicht von Foto- oder Videoaufnahmen – oder eben in digitale Sprachaufnahmen, sofern diese bereits vorliegen.
Liegen Sprachdateien auf Servern oder in einer Cloud beispielsweise von Amazon, regelt das §94 StPO – hier geht es um die „Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken“. Der Begriff „Gegenstände“ kann sehr weit ausgelegt und auch auf Sprachdateien bezogen werden.
Aber wann zeichnet Alexa auf?
Laut der aktuellen Nutzungs-und Datenschutzbedingungen von Amazon darf Alexa Sprachaufnahmen nur dann speichern, wenn das Gerät das Wort „Alexa“ erkennt. Sprachaufnahmen einer Straftat können also nur dann vorliegen, wenn während der Ausübung der Straftat eine beteiligte Person „Alexa“ sagt.
Ist das der Fall, ist die Weitergabe und richterliche Verwendung der Sprachaufnahme rechtlich unbedenklich – liegen die Daten auf einem Server innerhalb der EU, ist der Betrieber sogar verpflichtet, die Daten herauszugeben. Liegen die Server außerhalb der EU wird es schwieriger, aber auch dann ist es über die Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden und Providern möglich, die Datenherausgabe zu erwirken.
Trotz starker Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) ist die Nutzung von Sprachdateien durch Sprachassistenten wie Alexa also als Beweismittel in einem Strafprozess zulässig, im Gegensatz zum Zivilverfahren.
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