Countdown zur EU-DSGVO Neue EU-Datenschutzregeln ab 2018
Nach vierjähriger Verhandlung wurde im Dezember 2015 die endgültige Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Jetzt bleibt den Unternehmen weniger als zwei Jahre Zeit, sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai 2018 vorzubereiten.
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Unternehmen, die die Entwicklungen hin zur endgültigen Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mitverfolgt haben, verfügen über einen gewissen Vorsprung, wenn es um die zeitnahe Umsetzung der Vorgaben geht. Alle anderen sind angehalten, sich schnellstmöglich mit der DSGVO zu befassen. Denn künftig gelten beim Datenschutz strengere Vorschriften. Mit der EU-DSGVO sollen insbesondere die Rechte der Betroffenen gestärkt werden.
Demnach beinhaltet die neue EU-Norm Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung sowie der Nutzung personenbezogener Daten. Dadurch hat sie praktisch Auswirkungen auf alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten und Daten von Ansprechpartnern speichern. Je nach Größe des Unternehmens beanspruchen die Anpassungsvorgänge an die EU-DSGVO mehr oder weniger Zeit. Für Sie geht es vor allem darum, ihre bisherige Art im Umgang mit personenbezogenen Daten zu überarbeiten, um sich an die strengeren Anforderungen anzupassen.
Darum gibt es eine neue EU-Datenschutzverordnung
Im Jahr 1995 verabschiedete die Europäische Union die Datenschutzrichtlinie (DSR), die bis heute ambitionierteste Datenschutzregelung, die allerdings von Beginn an problematische Lücken aufwies. Diese zahlreiche Aufsichtsbehörden und Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofes ausgeweitet. So war es den Mitgliedsstaaten der EU möglich, auf Basis der DSR eigene Gesetze auf den Weg zu bringen. Das führte zu ersten Uneinigkeiten bei der Auslegung und praktischen Anwendung der DSR innerhalb der EU und widersprach letztlich der Absicht, eine universale Rechtsnorm zu schaffen.
Ein zusätzliches Problem der DSR ergab sich aus dem stetigen Informationsanstieg. Mit der Expansion des Internets sind Daten mittlerweile auf Milliarden von Geräten gespeichert und abrufbar. Durch die unterschiedliche Auslegung hatte sich jeder Mitgliedsstaat eigene Spielregeln geschaffen, mit denen er darüber bestimmen konnte, was persönliche Daten sind und wie diese geschützt werden können. Darüber hinaus gab es in der EU nun Länder, die zu begehrten Standorten für IT-Zentren internationaler Konzerne wurden, da hier die Auflagen des Datenschutzes besonders schwach ausfielen. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 in Kraft tritt, sollen wieder einheitliche Vorgaben und Definitionen für den Datenschutz in der EU gelten.
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