ZVEI Kritik am EU-Entwurf für einheitliche Cybersicherheit

Quelle: ZVEI

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Der Cyber Resilience Act ist zwar ein wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit, doch mit dem aktuellem Entwurf wird der Marktzugang vielen Produkten unnötig erschwert.

Mit einheitlichen Vorgaben zur Cybersicherheit soll das Resilienzniveau in der EU angehoben werden.
Mit einheitlichen Vorgaben zur Cybersicherheit soll das Resilienzniveau in der EU angehoben werden.
(Bild: lucadp - stock.adobe.com)

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI hat den Entwurf der EU-Kommission zum Cyber Resilience Act kritisiert. Zwar brauche der europäische Binnenmarkt laut einer Mitteilung eine Regelung, die Produktanforderungen an Cybersicherheit vereinheitlicht, doch die weit gefasste Definition sei ein Fehler. Demnach sollen auch Mikrocontroller, industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme oder Teile des Industrial Internet of Things zu den „critical products“ und „highly critical products“ zählen.

Übergangsfrist zu kurz

„Wenn Unternehmen solche oder darauf aufbauende Produkte auf Basis dieser Einteilung nur erschwert auf den Markt bringen können, wird es zu großen Verzögerungen in der EU beim Einsatz digitaler Produkte und Komponenten kommen“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Statt eine Liste mit bestimmten Produkten zu führen, sollte besser der vorgesehene Verwendungszweck im Fokus stehen. Auch die vorgesehene Übergangsfrist von 24 Monaten zur Umsetzung des Cyber Resilience Acts sei zu kurz und müsse verlängert werden.

Positiv sieht der Verband, dass der Regulierungsentwurf den Prinzipien des New Legislative Framework (NLF) folgt. „Diese Vorgehensweise knüpft unmittelbar an etablierte Prozesse in den Unternehmen, unter anderem zur Konformitätsbewertung, an und stärkt die Rolle der europäischen Normung“, so Weber. Das NFL bestimmt unter anderem die Regeln für die Konformitätsbewertung, bei der geprüft wird, ob ein Produkt den EU-Vorschriften und -Normen entspricht.

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