Rechtsstreit Könnte die Vorratsdatenspeicherung gekippt werden?

Quelle: Eco

Seit 2016 wird eine Klage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung juristisch aufgearbeitet. Am 20. September will ein Gericht nun eine Entscheidung fällen.

Bereits 2016 hat Spacenet Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte daraufhin im September 2019 dem EuGH mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor.
Bereits 2016 hat Spacenet Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte daraufhin im September 2019 dem EuGH mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor.
(Bild: bluedesign - stock.adobe.com)

Der IT-Anbieter Spacenet und der Verband der Internetwirtschaft Eco haben Grund zum Optimismus mit Hinblick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 20. September geäußert. Laut einer Mitteilung soll dann im Rechtsstreit zwischen Spacenet und der Bundesrepublik Deutschland ein Urteil gefällt werden. Das Unternehmen hatte aufgrund der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung geklagt. Eco unterstützt die Klage.

Alle sind betroffen

Nach Einschätzung des Verbands betrifft die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit rund 2,35 Milliarden Datensätze pro Tag fast alle deutschen Nutzer und koste die Branche mehr als 600 Millionen Euro. Sie greife in die Privatsphäre ein, bringe jedoch keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung. „Anstatt ernsthaft nach Alternativen zu suchen, trägt Deutschland noch immer das Mantra vor sich her, schwere Kriminalität könne nur mit Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden – doch das ist falsch. Wir müssen dringend über alternative Ansätze, wie quick-freeze oder punktuelle, wie anlassbezogene Maßnahmen diskutieren“, sagt Oliver Süme, Eco-Vorstandsvorsitzender. Bei quick-freeze handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Daten für die Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden können. Im Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung wird diese Methode also aus einem aktuellem Anlass eingesetzt.

„Folgt der Europäische Gerichtshof der Einschätzung des Generalanwalts und erklärt die deutsche Vorratsdatenspeicherung ebenfalls für unionrechtswidrig, wäre das ein wichtiger Meilenstein für die Internet- und Telekommunikationsbranche“, sagt Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand von Spacenet. Er bezieht sich hierbei auf EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, der im November vergangenen Jahres die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem EU-Recht hielt. „Sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens kann der EuGH endlich Rechtssicherheit im Umgang mit der Speicherung von Daten schaffen. Es müssen geeignetere Methoden zu Prävention und Verfolgung von Straftaten gefunden werden“, so von Bomhard.

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