Corona-Pandemie Homeoffice-Pflicht gilt bis 15. März

Autor Sebastian Hofmann

Zur Eindämmung des Corona-Virus will das Bundesarbeitsministerium Homeoffice verpflichtend einführen. Eine gesetzliche Verordnung tritt am 27. Januar in Kraft.

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Arbeiten von zuhause aus? Das müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ab 27. Januar ermöglichen.
Arbeiten von zuhause aus? Das müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ab 27. Januar ermöglichen.
(Bild: ©SFIO CRACHO - stock.adobe.com)

Ab dann müssen Unternehmen ihren Beschäftigten die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Bislang konnte das jeder Betrieb noch selbst entscheiden. Eine Pflicht für Arbeitnehmer ist indes nicht geplant.

Ziel der Maßnahme sei es laut Minister Heil, Infektionen zu vermeiden und einen vollständigen Shutdown der Wirtschaft abzuwenden. Sorge mache er sich besonders mit Blick auf die Corona-Mutation B117, die bislang vor allem in Großbritannien und Irland auftritt.

Neue Auflagen auch bei Präsenzpflicht

Auch für Branchen, in denen Homeoffice nicht möglich ist, gelten Verschärfungen: So müssen Betriebe ab Mitte nächster Woche dort medizinische Masken bereitstellen, wo die Einhaltung von Mindestabständen nicht möglich ist. Ebenso soll die Zahl der zulässigen Arbeitnehmer pro Raum verringert werden.

Ob Betriebe die Maßnahmen einhalten, das kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden der Länder beziehungsweise die Unfallversicherungsträger. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, so Heil. Einen individuellen Klageanspruch von Beschäftigten gegenüber Unternehmen gebe es aber nicht.

Haben Sie's gewusst?

Unternehmen haben im Kampf gegen Corona eine wirksame Waffe: Schon ein Prozent mehr Homeoffice senkt die Inzidenz um 4,5 bis 8 %. Das hat die Uni Mannheim herausgefunden.

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