Im Forschungsprojekts TIRIKA wollen Wissenschaftler mehrerer Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Partnern aus der Industrie die Luftfahrt nachhaltiger gestalten. Unter anderem soll der Anteil von Kunststoff-Recyclingmaterial in additiven Produktionsverfahren erhöht werden.
Neben Filamenten aus recycelten Gepäckfachklappen wird auch nicht verwendetes Kunststoffpulver aus dem Lasersintern für einen erneuten Einsatz untersucht.
(Bild: Fraunhofer IPA/ Rainer Bez )
Ein Bauteil, das in der Luftfahrt bereits additiv hergestellt wird, ist die Klappe des Gepäckfachs über dem Sitz. Sie besteht aus Polyetherimid (PEI), einem schwer entflammbaren Kunststoff, der im Brandfall keinen giftigen Rauch verursacht. Künftig sollen die Klappen am Ende ihres Produktlebenszyklus nicht mehr auf dem Müll landen, sondern geschreddert und zu Kunststoff-Filamenten für das Fused Deposition Moulding (FDM) verarbeitet werden. Ein 3D-Drucker kann aus den recycelten Materialien dann neue Bauteile für die Luftfahrt fertigen. Das Problem dabei: recyceltes PEI hat nicht die gleichen Eigenschaften wie Neues.
Filamente aus recyceltem PEI
Das Forschungsteam des Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA widmet sich deshalb folgenden Fragen: Wie fließfähig ist recyceltes PEI, wenn es im 3D-Drucker aufgeschmolzen wird? Wie oft kann PEI überhaupt verarbeitet werden, bevor es unbrauchbar wird? Mit welchen Parametern muss das wiederverwendete PEI verarbeitet werden? Bei der Klärung spielt laut Fraunhofer IPA ein sogenanntes Degradationsmodell, das die Wissenschaftler entwickeln wollen, eine wichtige Rolle. Es soll zeigen, wie sich die Eigenschaften eines Materials ändern, wenn es altert. Daraus ließe sich dann ungefähr ableiten, wie die Einstellungen am 3D-Drucker verändert werden müssten, damit er aus Recyclingmaterial Bauteile fertigt, die jenen aus neuem PEI in nichts nachstehen.
Kunststoffpulver länger im Prozess halten
Wie das Fraunhofer IPA mitteilt, werden auch die Kunststoffpulver Polyamid 12 (PA12) und Polyetherketonketon (PEKK) aus dem selektiven Lasersintern unter die Lupe genommen. Das Pulver, das hier nicht verdruckt wurde, ist durch den Verarbeitungsprozess geschädigt und hat veränderte physikalische und chemische Eigenschaften. Deshalb könne das überschüssige Pulver nicht komplett wiederverwendet werden, sondern nur etwa 60 bis 70 Prozent. Der Rest muss neu sein. Ein weiteres Forschungsteam möchte nun klären, wie sich die Eigenschaften von Polyamid oder PEKK verändern, wenn es einen oder mehrere Druckprozesse hinter sich hat. Denn wenn das bekannt ist, kann man Qualitätsaussagen des gebrauchten Pulvers erfassen und dieses vor der Verarbeitung gezielt aufbereiten. So kann eine größere Menge Pulver länger im Prozess gehalten werden und es muss am Ende vielleicht nur noch zehn oder 20 Prozent neues Pulver beigemischt werden, heißt es.
(ID:48412028)
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.