Temperaturen weit über 30 Grad und eigentlich möchte der eine oder andere Mitarbeiter jetzt viel lieber im Schwimmbad sein. Für Unternehmen gilt es, mit entsprechenden Maßnahmen auf die Hitze zu reagieren.
Um zuerst einmal die Frage nach einem Anspruch auf Hitzefrei zu beantworten: Nein, auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht automatisch. „Es gibt zwar keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz“, erläutert vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Gleichwohl sind die Unternehmen bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen.“
Doch auch jenseits dieser Grenze ergäben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen. Allerdings muss der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorschriften dafür sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Führt zum Beispiel die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten.
„Es ist aber Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Viele Unternehmen haben hier in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt“, so Brossardt. Möglich seien auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke.
Die vbw weist darauf hin, dass Arbeitnehmer unabhängig von der Wetterlage dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt oder Straßen wegen Blow-ups gesperrt sind, so gehört das zu seinem Wegerisiko. Der Arbeitnehmer muss andere Lösungen finden, um rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz zu sein“, betont Brossardt.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partnerportal MM Maschinenmarkt erschienen.
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Stand vom 15.04.2021
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