Kartellrecht EU-Kommission untersucht Wettbewerbsprobleme des Internet of Things
Smartwatches, intelligente Kühlschränke und Streamingdienste – die EU-Komission führt eine Sektoruntersuchung im Verbraucherbereich des Internet der Dinge durch, um Wettbewerbsprobleme festzustellen. Problematisch sind ein möglicher Datenmissbrauch und marktbeherrschende Systeme.
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Die Europäische Kommission führt in den kommenden Wochen sogenannte Sektoruntersuchungen im Bereich Internet der Dinge (kurz IoT – Internet of Things) durch. Dabei will die Kommission Wettbewerbsprobleme ausfindig machen.
Gegenstand der Untersuchung sind verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne gesteuert werden können, etwa über einen Sprachassistenten oder ein Smartphone. Dazu gehören unter anderem:
- Intelligente Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, etc.)
- Wearables (am Körper getragene Geräte wie Smartwatches und Fitnesstracker)
- Smart-Home-Anwendungen
- Sprachassistenten
- Musik- und Streaming-Dienste, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden
Daten zur Wettbewerbsverfälschung missbrauchen
Gefährlich kann vor allem werden, dass die Anbieter dieser Dienste eine große Menge an persönlichen Daten benötigen und diese auch dazu nutzen könnten, um den Wettbewerb zu verfälschen oder Wettbewerber vom Markt auszuschließen.
Ein weiteres Problem sieht die EU-Kommission darin, dass sich bestimmte digitale Ökosysteme des Internets der Dinge als marktbeherrschend durchsetzen könnten.
Konkrete Verfahren gegen Datenmissbrauch
Die EU-Kommission erhofft sich, mithilfe der Marktstudien einen besseren Überblick über die möglichen Wettbewerbsprobleme zu bekommen. Danach kann die Kommission konkrete Verfahren gegen Datenmissbrauch oder Marktbeherrschung einleiten.
Für die Durchführung kontaktiert die Kommission in den nächsten Wochen Anbieter entsprechender Dienstleistungen, Hersteller intelligenter Geräte und Softwareentwickler, um Auskünfte und Unterlagen zu erhalten. Im Frühjahr 2021 will die Kommission einen vorläufigen Bericht und im Sommer 2022 den abschließenden Bericht vorlegen.
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