Strafvollzug Drohnenabwehr-System im Schweizer Justizvollzug
Redakteur: Franz Graser
Der Rüstungskonzern Rheinmetall wird zwei Schweizer Justizvollzugsanstalten mit einem Drohnenabwehrsystem ausrüsten. Da des Öfteren Drogen, Waffen oder Smartphones per Drohne hinter die Gefängnismauern gelangen, soll das System das Einfliegen von Drohnen verhindern.
Immer öfter werden Drohnen dazu benutzt, um verbotene Gegenstände in Gefängnisse zu schmuggeln. In zwei schweizerischen Haftanstalten soll ein Abwehrsystem dies nun unterbinden.
Der Düsseldorfer Konzern teilte mit, dass die Justizvollzugsanstalt Lenzburg (Kanton Aargau) und die Interkantonale Strafanstalt Bostadel (Kanton Zug) die Installation von Drohnen-Detektionsanlagen in Auftrag gegeben hatten. Das sogenannte Radshield-System überwacht das Gelände der Haftanstalten Tag und Nacht mit Videokameras, Infrarotsensoren sowie Radar und erfasst dabei alle fliegenden Objekte.
Dazu zählen Drohnen wie Modellflugzeuge oder Ballons. Auch Gegenstände mit einem Durchmesser von wenigen Zentimetern, die über die Mauer oder in das Gelände geworfen werden, lassen sich mit dem System orten. Wie Rheinmetall mitteilte, werden die Detektionsanlagen in Kürze in Betrieb gehen. Sie sollen „einen erheblichen Beitrag“ dazu leisten, das Einbringen verbotener Gegenstände wie Waffen, Drogen oder Mobiltelefone aufzuklären oder ganz zu unterbinden.
Mit dem Überwachungssystem soll es dem Sicherheitspersonal möglich sein, jederzeit die Umzäunung sowie kritische Abschnitte der Anlage zu überwachen. Sobald ein fremdes Objekt in den überwachten Bereich einfliegt, wird das Personal umgehend alarmiert, um geeignete Maßnahmen einzuleiten, etwa indem die betroffenen Bereiche der JVA gesperrt werden.
Wie Rheinmetall weiter mitteilt, wurden Drohnen in den zurückliegenden Jahren immer häufiger dazu eingesetzt, die verbotenen Gegenstände in die Haftanstalten zu transportieren. In deutschen JVAs ist es in den vergangenen Monaten beinahe wöchentlich zu Vorfällen gekommen. Auch in der Schweiz wurden bereits mehrere Versuche registriert, diverse Gegenstände in Vollzugsanstalten einzufliegen.
Nach Ansicht des Konzerns stellt aktive Stören („Jammen“) von Drohnen mittels elektronischer Störmechanismen stellt angesichts der fortschreitenden Entwicklung der Drohnentechnologie kein probates Gegenmittel dar und ist gegen das Einwerfen von Gegenständen wirkungslos.
Dieser Beitrag erschien zunächst auf unserem Partnerportal ELEKTRONIKPRAXIS
Stand vom 15.04.2021
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