Für den Einstieg in die Industrie 4.0 braucht es keine neuen Anlagen. Mit Retrofit-Projekten können Unternehmen etwa ihre Produktivität und Energieeffizienz in bestimmtem Rahmen steigern.
Eine neue Maschine ist nicht immer die optimale Lösung. Eine Nachrüstung ist oftmals sinnvoller.
(Bild: profit_image - stock.adobe.com)
Der ERP-Anbieter Pro Alpha hat die kurz- und langfristigen Ziele bei einem Industrie-4.0-Retrofit benannt. Laut einer Mitteilung des Unternehmens können mittelständische Betriebe so auch in Krisenzeiten mit einfachen Mitteln in die Industrie 4.0 einsteigen. Bei dem sogenannten Retrofit handelt es sich um die Um- und Nachrüstung von vorhandenen Produktionsanlagen. Damit soll ihre Lebensdauer verlängert und die Produktivität erhöht werden.
Der Einstieg kann laut Pro Alpha dabei stufenweise erfolgen. Als kurzfristige Ziele nennt der ERP-Anbieter etwa das Ermitteln von Betriebszuständen mithilfe von neuen Sensoren, das Einbauen von Stückzählern, um die Fertigungszeit von Aufträgen besser einschätzen zu können oder die Visualisierung der Produktion anhand realer Daten. Langfristig sollte das Unternehmen Predictive Maintenance, die Optimierung seiner Lieferkette oder die Ermittlung des eigenen Carbon Footprints anstreben.
Für die Predictive Maintenance wird KI benötigt. Dies ermöglicht es, frühzeitig Probleme in der Maschine oder Anlage zu erkennen, was die fehlerbedingten Stillstände verkürzt. Der Austausch in der Lieferkette erfolgt zudem laut Pro Alpha zukünftig in der Cloud. Der Einstieg in cloud-fähige Anwendungen lohne sich daher.
Juristische Auswirkungen beachten
Vor dem Projekt sollten die Verantwortlichen sich außerdem mit wichtigen Fragen auseinandersetzen, so Pro Alpha. Dazu gehöre etwa die Frage nach den relevanten Einflussparametern oder danach, was genau gemessen und was dann mit diesen Daten erreicht werden soll.
Auch mit den gängigen Industriestandards sollten sich die Projektverantwortlichen beschäftigen. Dabei gibt es mittlerweile Hilfestellungen von Verbänden und Vereinen. Als Beispiele nennt Pro Alpha etwa die Industrial Digital Twin Association oder die Nutzervereinigung Open Industry 4.0 Alliance.
Pro Alpha weist zudem darauf hin, dass bestimmte Maßnahmen juristisch geprüft werden müssten. Wer eine Maschine erweitert, müsse dies nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Produktsicherheitsgesetz überprüfen. Ein Eingriff in den bestehenden Schaltschrank könne zudem Probleme mit der CE-Kennzeichnung verursachen. Werden Daten des Bedieners gesammelt, müsse außerdem der Betriebsrat hinzugezogen werden.
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Stand vom 15.04.2021
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