Aus diesem Grund wünschen sich die Befragten klare Regelungen für KI-Systeme. Viele erwarten auch positive Effekte durch die Technologie.
Auf europäischer Ebene entsteht aktuell eine KI-Verordnung. Der TÜV-Verband will parallel dazu Test- und Prüfmethoden für künstliche Intelligenz entwickeln.
(Bild: putilov_denis - stock.adobe.com)
Eine Mehrheit der Bundesbürger wünscht sich gesetzliche Regelungen für künstliche Intelligenz. Laut einer Mitteilung des TÜV-Verbands geht dies aus einer Forsa-Umfrage hervor. 82 Prozent der Befragten halten eine Regulierung von KI demnach für sinnvoll.
Die Befragten haben beim Thema KI auch Sorgen und Ängste genannt. 66 Prozent fürchten, dass Menschen durch automatisierte Entscheidungen diskriminiert oder benachteiligt werden könnten. Das mit 62 Prozent am zweithäufigsten genannte Risiko ist aus Sicht der Befragten die Manipulation von Menschen, dicht gefolgt von Intransparenz beim Einsatz von KI mit 61 Prozent.
Hilfe im Alltag
Trotz der Risiken gibt es dennoch eine positive Grundeinstellung gegenüber der Technologie. 86 Prozent der Befragten erwarten Vorteile oder Erleichterungen durch KI im Alltag. So glauben etwa 65 Prozent, dass Automatisierung dazu führen könnte, Zeit einzusparen. 62 Prozent hoffen, mit Hilfe von KI Energie sparen zu können und 58 Prozent erwarten Entlastungen bei Routinearbeiten, etwa im Haushalt.
90 Prozent der Befragten halten ein von unabhängigen Organisationen vergebenes Prüfzeichen für wichtig oder sehr wichtig, um ihr Vertrauen in Produkte oder Anwendungen mit künstlicher Intelligenz zu stärken, heißt es weiter. Zudem wünschen sich 85 Prozent eine Kennzeichnung von Produkten, wenn KI enthalten ist.
Ergänzungen zur KI-Verordnung
Ein erster Schritt hin zur Regulierung von KI ist die geplante europäische KI-Verordnung (AI Act). Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Produkte und Anwendungen mit KI bestimmte Sicherheits- und Qualitätsanforderungen einhalten müssen. „Der AI Act wird für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, die enormen Potenziale künstlicher Intelligenz besser auszuschöpfen“, meint Axel Stepken, Präsident des TÜV-Verbands. „KI-Anwendungen sollten immer dann bestimmte Vorgaben erfüllen müssen, wenn sie die Gesundheit der Menschen oder ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung und Privatsphäre gefährden.“
Der Entwurf der KI-Verordnung werde derzeit zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten diskutiert. Mit einer abgestimmten Gesetzesvorlage wird im Laufe des Jahres 2023 gerechnet, so der TÜV-Verband. Der Verband fordert als Ergänzung zum aktuellen Entwurf jedoch, dass KI-Systeme mit einem hohen Risiko für die Bevölkerung von unabhängigen Stellen geprüft werden müssen, bevor sie in der EU auf den Markt kommen dürfen. Konkretisierungsbedarf sieht der TÜV-Verband auch bei der Frage, welche KI-Anwendungen in welche Risikoklassen eingestuft werden.
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Stand vom 15.04.2021
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