Die Schnittstellen beim Kunden und beim Hersteller zu den jeweiligen ERP-Systemen sind zu schaffen. Ist dies eine lizenzpflichtige erweiterte Nutzung der vorhandenen ERP-Lizenz?
IT-Sicherheit beim Hersteller
Eine ausreichende Ausstattung zur IT-Sicherheit beim Hersteller insbesondere an der Schnittstelle vom Hersteller zum Kunden, aber auch beim Hersteller anlässlich der Vornahme von Auswertungen/Analysen und bei Datenbanken ist eine technische Herausforderung.
Telekommunikationsgesetz/Teledienstegesetz
Soweit der Hersteller eine Internet-Plattform für Kunden bereitstellt oder SIM-Karten in den vertriebenen Geräten/Maschinen verbaut, ist die Anwendbarkeit der Regelungen des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes zu prüfen, insbesondere auch im Hinblick auf die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen.
Interoperabilität unter dem Gesichtspunkt einer Gewährleistung
Auf der Herstellerseite können Prozesse für Standardisierungen und die Schaffung von Interoperabilität auch unter dem Gesichtspunkt einer Gewährleistung zu verfolgen sein.
Künstliche Intelligenz
Schließlich kann zum Beispiel der Einsatz von KI-Tools dazu führen, dass auch Exportkontrollvorschriften bezogen auf bestimmte Software oder Hardware beim Vertrieb zu berücksichtigen sind.
Fazit
Besondere Herausforderung bei der vertraglichen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern von Big-Data- und IoT-bezogenen Anwendungen und den Anwendern in der Industrie ist die Vielgestaltigkeit der berührten Rechtsbereiche mit der Besonderheit, dass es noch keine ausgebildeten industrieüblichen Muster gibt, wie mit maschinen- und personenbezogenen Daten und den unterschiedlichen Interessen daran umzugehen ist, wie die Verantwortlichkeiten für Datenqualität, die Stabilität einer Datenübermittlung, für Fehler bei Analysen und Steuerungen/Regelungen geregelt werden können, aber dennoch die engen Grenzen des bestehenden AGB-Rechts im BGB zu berücksichtigen sind. Die fachliche Aufarbeitung beginnt erst.
Autor: RA Dr. Oliver M. Habel, tecLEGAL Habel Rechtsanwälte, München
Der Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner IWW Institut erschienen.
Stand vom 15.04.2021
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